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Corona-Verordnung der Landesregierung


Die Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab Montag, den 23. März 2020.

....... 14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios,


2) Das Sozialministerium wird gemäß§ 32 Satz 2 IfSGermächtigt, den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen.




Ab heute dem 23.03.2020 darf ich das Geschäft nicht mehr geöffnet haben. Sobald es neue Informationen gibt werde ich diese hier bekannt geben.


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